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   OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19   

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https://dejure.org/2019,42832
OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19 (https://dejure.org/2019,42832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.2019 - 20 W 93/19 (https://dejure.org/2019,42832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 2019 - 20 W 93/19 (https://dejure.org/2019,42832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 13 GG, § 38 HSOG, § 40 HSOG
    Anforderungen an eine amtsgerichtliche Durchsuchungsanordnung (hier: zur Auffindung verbotener Pyrotechnik vor einem Fußballspiel)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Durchsuchung bei Eintracht Frankfurt vor dem Fußballspiel gegen Schachtjor Donezk am 21.02.2019 war rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2020, 88
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19
    Der in Art. 13 Abs. 2 GG formulierte Richtervorbehalt dient dazu, den Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG messbar und kontrollierbar zu halten (sog. mediatisierte exekutive Handlungsvollmachten bei empfindlichen Grundrechtseingriffen, BVerfG, BVerfGE 9, 89, BVerfGE 103, 142, zitiert nach beck-online; Hornmann, a.a.O., § 38 Rz. 14, § 39 Rz. 2).

    Das Amtsgericht hat insofern - auch im Rahmen einer durch die Eilbedürftigkeit der Entscheidung häufig unvermeidlichen Kürze der Begründung - durch geeignete Formulierungen seines Anordnungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte nachprüfbar bleibt, da nur so eine tatsächliche wirksame präventive richterliche Kontrolle gewährleistet ist (vgl. für strafprozessuale Durchsuchungsanordnungen etwa: Schoreit, NStZ 1999, 173; BVerfGE 103, 142, jeweils zitiert nach beck-online).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19
    Denn aufgrund der schriftlichen Anordnungsbestätigung des Richters des Amtsgerichts vom 21.02.2019 bestanden nach Lage der Dinge keine Zweifel über den Ort, dem die Durchsuchung galt, über die Art der zu suchenden Gegenstände und den Zweck der Durchsuchung (BVerfG NJW 2003, 2669; BVerfG NStZ 2000, 601, jeweils zitiert nach beck-online).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19
    Nach § 13 Abs. 1 GG ist die Wohnung unverletzlich; dieses Grundrecht schützt einen elementaren räumlich-gegenständlichen Bereich der Privatsphäre des Bürgers gegenüber staatlichen Eingriffen, in welchem er das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfG, BVerfGE 75, 318 ziterit nach juris m.w.N.; BeckOK PolR Hessen/Leggereit, Stand 10.07.2019, HSOG § 38 Rz. 23 ff.; Hornmann, HSOG, 2. Aufl., § 38 Rz. 3).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19
    Der in Art. 13 Abs. 2 GG formulierte Richtervorbehalt dient dazu, den Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG messbar und kontrollierbar zu halten (sog. mediatisierte exekutive Handlungsvollmachten bei empfindlichen Grundrechtseingriffen, BVerfG, BVerfGE 9, 89, BVerfGE 103, 142, zitiert nach beck-online; Hornmann, a.a.O., § 38 Rz. 14, § 39 Rz. 2).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19
    Auf dieses Grundrecht kann sich jeweils derjenige berufen, der die tatsächliche Gewalt über die Wohnung oder die Geschäftsräume rechtmäßig ausübt, insbesondere steht dieses Grundrecht also auch juristischen Personen wie der Beteiligten zu 1) zu (BVerfG, BVerfGE 76, 83; Hornmann, a.a.O., § 38 Rz. 6).
  • BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19
    Denn aufgrund der schriftlichen Anordnungsbestätigung des Richters des Amtsgerichts vom 21.02.2019 bestanden nach Lage der Dinge keine Zweifel über den Ort, dem die Durchsuchung galt, über die Art der zu suchenden Gegenstände und den Zweck der Durchsuchung (BVerfG NJW 2003, 2669; BVerfG NStZ 2000, 601, jeweils zitiert nach beck-online).
  • BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02

    Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit; mildestes Mittel; gerichtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19
    Unverhältnismäßig und damit unzulässig ist eine Wohnungsdurchsuchung dann, wenn ein milderes Mittel ebenso zum Erfolg führt (BVerfG, NJW 2005, 1640, zitiert nach juris; Hornmann, a.a.O., § 38 Rz. 9).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 20 W 55/02

    Datenübermittlung zum Zwecke der Rasterfahndung: Vorliegen einer gegenwärtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19
    Eine Gefahr liegt also dann vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird (Denninger in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl., Kap. D, Rz. 39 ff., zitiert nach beck-online; BeckOK PolR NRW/Worms/Gusy, Stand 10.07.2019, § 8 Rz. 98 ff.; Senat NVwZ 2002, 626, jeweils zitiert nach beck-online und m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06

    Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19
    Die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung bedarf hierbei einer hinreichend konkreten Begründung, welche eine Prüfung der Voraussetzungen der gesetzlichen Eingriffsermächtigung erkennen lässt (vgl. zum Ganzen auch: Senat, Beschluss vom 19.07.2006, Az. 20 W 181/06 , zitiert nach juris Rz. 9 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums für Wohnungsdurchsuchung bei abgelehntem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19
    In den Wohnräumen hat der Einzelne das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (Senat, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 20 W 205/13, 20 W 13/14 , zitiert nach juris und m.w.N.).
  • LG Mühlhausen, 15.11.2006 - 6 Qs 9/06
  • VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129

    Anordnung zur Duldung des Betretens von Örtlichkeiten der Tierhaltung

    Maßgeblich ist hierbei allein die ex-ante-Sicht der Behörde, d.h. bei der Beurteilung des Vorliegens einer dringenden Gefahr durch die Behörde und bei der nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung kann es nur auf den Sachverhalt ankommen, der für die Mitarbeiter der zuständigen Behörde zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung - gegebenenfalls nach Durchführung möglicher und gebotener Ermittlungen - erkennbar war (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 21.11.2019 - 20 W 93/19 - juris Rn. 55 f. und Rn. 60).
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